Newsletter Nr. 81 (DE)

Einkommensteuerpflicht für in Hongkong angestellte Arbeitnehmer bei Erbringung der Arbeitsleistung außerhalb Hongkongs (24 seiten)

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I. Einleitung

 

In Hongkong wird die Einkommensteuer als „Salaries Tax“ bezeich­net und ist im Hongkonger Steuergesetz, der „Inland Reve­nue Ordinance“ (IRO), geregelt. Natürli­che Personen werden nach ihrem jährlichen Ar­beitseinkommen veranlagt.

Einkünfte, die nicht aus einem Arbeitsverhält­nis entste­hen, wie Dividenden und Veräußerungsge­winne, welche sich aus dem Verkauf von Antei­len ergeben, unterfallen nicht der Besteue­rung Hongkongs.

Das Einkommen eines Selbstständigen unter­liegt hingegen der „Pro­fit Tax“.

Das Steuerjahr in Hongkong verläuft vom 1. Ap­ril bis zum 31. März.

 

II. Allgemeines

 

1. Territorialitätsprinzip

Bezüglich der Gehaltssteuer gilt das Territori­alprinzip mit der Folge, dass sie nur dann erhoben wird, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit in Hongkong herrührt oder von einer solchen abgeleitet werden kann (Section 8(1)):

“Salaries tax shall, subject to the provisions of this Ordinance, be charged for each year of assessment on every person in respect of his income arising in or de­rived from Hong Kong from the following sources-

 (a)  any office or employment of profit; and

(b)  any pension.”

Unter den Begriff des Einkommens fallen nach Hongkonger Recht Löhne, Gehälter, Boni und Zuteilungen. Zahlungen des Arbeit­gebers in Pensionsfonds gehören dann zum Einkommen, wenn es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers han­delt, die nicht Teil der Zahlungen in den Mandatory Provident Fund (MPF) bilden. Leistun­gen aus einem Pensionsfonds können nur dann dem Einkommen zugeordnet werden, wenn es sich um Hongkonger Pensionsfonds han­delt, sodass ausländische Fonds nicht erfasst werden. Abfin­dungszahlungen bei Entlassung werden dage­gen nicht vom Einkommensbeg­riff er­fasst.

 

2. Steuersätze in Hongkong

Nach Hongkonger Recht gibt es zwei Ermittlungsmethoden für die Salaries Tax, wobei jeder Steuerschuldner das Recht hat, die für ihn günstigere Methode zu wählen:

  • Pauschaler SteuersatzH.v. 15% des zu versteuernden Einkom­mens (nach allen Abzügen und Freibe­trägen) oder
  • Progressiver Steueratz auf das zu versteu­ernde Einkommen (nach allen Ab­zügen und Freibeträgen). Der progressive Steuer­satz be­trägt:

 

 

III. Gehaltssteuer bei im Ausland er­brachter Arbeit

 

1. Grundsätzliche Betrachtungsweise der Hongkonger Steuerbehörden (Inland Revenue Department („IRD“))

Bei der Entscheidung der Steuerbehörden, ob es sich um ein Hong­konger Arbeitsverhältnis (source of employ­ment) handelt, sind für das IRD generell drei Faktoren von Relevanz:

  • Ort der Verhandlung, des Abschlusses und Vollzuges des Arbeitsvertrags;
  • (Wohn-)Sitz des Arbeitgebers; und
  • Auszahlungsort des Arbeitsentgelts.

Danach wird grundsätzlich ein Hongkonger Anstellungsverhältnis angenommen, wenn alle drei Faktoren vorliegen, mit der Konse­quenz, dass Einkommensteuer in Hong­kong anfällt.

Es ist hierbei aber darauf hinzuweisen, dass die Hongkonger Steuerbehörden jeden Einzelfall sehr genau prüfen und im Falle eines Widerspruchs gegen das von der Steuerbehörde kalkulierte zu versteuernde Einkommen eine umfangreiche Dokumentation vom Steuerpflichtigen verlangen.

Dennoch nimmt das Hongkonger Finanzamt so gut wie immer ein Hongkonger Arbeitsverhältnis an, wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Hongkong hat. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitsvertrag außerhalb Hongkongs ver­handelt und auch unterzeichnet wurde.

In dem Fall eines Arbeitnehmers aus den USA, bei dem alle vertraglichen Details in den USA verhandelt und der Vertrag auch dort abgeschlossen wurde, hat das Board of Review folgende Ausführun­gen gemacht:

„He [the employee] was not employed by any com­pany in the United States and he was not subject to any masterandservant relation with any United States company. His masterandservant relation was clearly with the company in Hong Kong with whom he entered into an employment contract. In the circumstances of this case the fact that he was physi­cally in the United States when he received the em­ploy­ment contract is not material.“ [1]

 

2. Erbringung von Arbeit außerhalb von Hongkong

Gemäß Sec­tion 8(1A)(b) der IRO wird der Lohn für Arbeitsleistungen, die außerhalb Hongkongs erbracht wurden, von der Ge­haltssteuer ausgenommen, soweit folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer ist weder Beamter in Hongkong, noch Teil der Besatzung eines Schiffes oder eines Luftfahrzeuges;
  • Der Arbeitnehmer erbringt alle mit diesem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehenden Leistungen außerhalb Hongkongs;
  • Das relevante Einkommen unterlag in einem anderen Staat bereits der Einkommensteuer und dem Hongkonger IRD kann ausreichend nachgewiesen werden, dass diese tatsächlich bezahlt wurde.

IV. Absatzmöglichkeiten

 

Aufgrund des sehr niedrigen Steuersatzes in Hongkong ist der Abzug von Aufwendungen nur in Grenzen möglich.

Es gibt nur drei Arten von Abzügen, die bei dem zu versteuernden Einkom­men in Betracht kommen:

  • Outgoings and Expenses;
  • Concessionary deductions, und
  • Allowances (ausgenommen sind Steuer­zahler, die den Pauschalsteuer­satz bezahlen).Die folgenden Aufwendungen sind ab dem Veranlagungszeitraum 2016/17 vom zu ver­steuernden Einkommen absetzbar:
    • Karitative Beiträge bis zu einer Höhe von 35% des steuerpflichtigen Einkom­mens
    • Ein Beitrag zur Wohnbetreuung für El­tern oder Großeltern (60 Jahre oder älter) bis zu einer Höhe von 46.000 HKD (ca. 5.200 EUR) pro Jahr
    • Darlehenstilgungen für ein Eigenheim, bis zu 100.000 HKD (ca. 11.400 EUR) pro Jahr für maximal 15 Jahre
    • Pensionsbeiträge bis zu 18.000 HKD (ca. 2.100 EUR) pro Jahr
    • Abschreibungen für Abnutzung (bezüg­lich Wirtschaftsgütern, die zur Er­zielung des Einkommens eingesetzt werden)
    • Ein persönlicher Freibetrag von 000 HKD (ca. 15.000 EUR) für Le­dige bzw. 264.000 HKD (ca. 30.000 EUR) für Verheiratete
    • Ein Kinderfreibetrag von 100.000 HKD (ca. 12.000 EUR) für jedes Kind bzw. im Jahr der Geburt zu­sätz­liche 100.000 HKD
    • Ein Freibetrag für Alleinerziehende von 132.000 HKD (ca. 15.000 EUR)
    • Für abhängige, d.h. in der Wohnung des Steuerpflichtigen lebende El­tern, Großeltern und Geschwister beträgt der Freibetrag 000 HKD (ca. 5.000 EUR) bis zu 80.000 HKD (ca. 9.000 EUR), je nach Alter der Eltern bzw. Großeltern
    • Für abhängige behinderte Personen ein Betrag von 75.000 HKD (ca. 8.200 EUR).
    • Ein Betrag von 100.000 HKD (ca. 12.000 EUR) für Fortbildungskurse des Arbeitnehmers.

     

 

V. Housing Benefits

 

1. Einführung

Wohnungszuschüsse (sog. „Housing Benefits“) sind nicht abzugsfähig und müssen daher bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden.

Dies trifft auch (teilweise) für den Fall zu, dass die anstellende Firma die Miete für die Wohnung in Hongkong bezahlt und diese dem Arbeitnehmer für die Dauer seiner Be­schäftigung in Hongkong „kostenlos“ zur Ver­fügung stellt.

Gemäß Section 9(1)(b) und (c) der IRO wird in solchen Fällen der sog. „Rental Value“ dem zu versteuern­den Einkommen des Arbeitneh­mers hinzugerechnet.

“(1) Income from any office or employment includes-

(a)  […]

(b) the rental value of any place of residence provided rent-free by the employer or an as­sociated corpora­tion;

(c)   where a place of residence is provided by an em­ployer or an associated corporation at a rent less than the rental value, the excess of the rental value over such rent;[…]”

Dabei wird unterschieden, ob die Bereitstellung zu 100% erfolgt, oder zu einem geringeren Entgelt als dem tat­sächlichen Mietpreis.

 

2. Bereitstellung zu 100%

Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung bezahlt und kostenlos zur Verfügung stellt (der Normalfall), ist nicht die tatsächlich bezahlte Miete dem Einkom­men hinzuzurechnen, sondern das zu versteu­ernde Einkommen erhöht sich je nach Unterkunft pauschal um

  • 10%, wenn es sich um eine Wohnung oder ein Serviced Apartment handelt;
  • 8 %, wenn es sich um zwei Räume in einem Hotel, Hostel oder Boarding House handelt; und um
  • 4 %, wenn es sich um einen Raum in einem Hotel, Hostel oder Boarding House handelt.

 

3.  Vermietung unter dem normalen Mietpreis

 Mietet der Arbeitgeber eine Wohnung zum Marktpreis und vermietet er diese zu einem vergünstigten Entgelt an seinen Arbeitnehmer, wird das zu versteuernde Einkommen vom Arbeitnehmer um die Differenz der Mietpreise erhöht.

 

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