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Withholding Tax Certificate für Zinszahlungen von Thailand nach Deutschland und Fremdwährungsrechnungen innerhalb Thailands

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1. Withholding Tax Certificates für Zinszahlungen von Thailand nach Deutschland

 

Die Withholding Tax ist eine Quellensteuer auf das steuerbare Einkommen von Privatpersonen und Unternehmen, also Ein­kommen- und Körperschaftsteuer. Sie stellt insofern keine zusätzliche Steuer dar, son­dern lediglich eine Erhebungsform der Ein­kommensteuer. Der Zahlende muss die Steuer von dem Zahlbetrag direkt einbehalten und abführen (Sec. 50, 52, 53 RC).

 

Für ausländische Unternehmen gilt, dass bei geringerer Zugriffsmöglichkeit des thailändi­schen Staates eine höhere Quellensteuer ver­langt wird, z.B. wenn nur vorübergehend und ohne Niederlassung in Thailand Ge­schäfte gemacht werden.

 

Die einbehaltene Steuer kann mit der in Thailand zu zahlenden Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer verrechnet werden (Sec. 60 RC). Dies geschieht über einen Tax Credit, der bei Zahlung der Withholding Tax eingeräumt wird. Zum Nachweis erhält der Zahlungsempfänger vom Zahlenden ein Tax Certificate über die einbehaltene Steuer. Diese Tax Certificates werden zusammen mit der Jahressteuererklärung beim Finanz­amt eingereicht.

 

Für den Fall, dass ein thailändisches Unternehmen an ein deutsches Unterneh­men Darlehenszinsen zahlt, sind von diesen Zinsen 15% Quellensteuer in Thailand einzubehalten und abzuführen (siehe Section 70 Revenue Code und siehe Artikel 7 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)).

Bezüglich dieser abgezogenen Quellensteuer ist von der Direktion des zuständigen Finanzamtes ein „Non Resident Withholding Tax Deduction Certification“ (siehe Anlage) zu beantragen und auszufül­len.

 

Darin muss folgendes angegeben werden:

  • Name des Zinsempfängers
  • Name und Adresse des Abzugsberech­tigten der Quellen­steuer sowie der Bruttobetrag
  • Tag des Empfangs
  • Sowie Zinsbetrag und
  • Tag der Zahlung

 

Mit diesem Certificate kann nunmehr nachgewiesen werden, dass die Quellen­steuer ordnungsgemäß an das Finanzamt in Thailand abgeführt wurde.

 

Dieses Certificate ist notwendig, damit die deutsche Gesellschaft, als Empfängerin der Zinszahlungen, diese mit gegebenenfalls weiteren in Deutschland zu zahlenden Steu­ern verrechnen kann.

 

 

2. Fremdwährungsrechnungen innerhalb Thailands

 

Häufig wird behauptet, dass innerhalb Thai­lands Fremdwährungsrechnungen nicht zulässig sind. Dies ist nicht zutreffend. Genauso wie eine ausländische Gesellschaft an eine thailändische Gesellschaft eine Rech­nung in jeder Fremdwährung stellen kann, ist dies grundsätzlich auch innerhalb Thai­lands möglich.

 

Allerdings weist dies, was die Berechnung der Quellensteuer und VAT betrifft, Besonderheiten auf, die dadurch verkompli­ziert werden, dass die Wechselkursrate im Einzelnen davon abhängig ist, ob per Scheck oder per Überweisung gezahlt wird.

 

Im Standardfall stellt beispielsweise eine thailändische Gesellschaft einer anderen eine Rechnung über 100 US$ für Service.

 

Von diesem Rechnungsbetrag sind

  • 3% Quellensteuer einzubehalten und abzuführen sowie weitere
  • 7% VAT auf den Rechnungsbetrag von 100 auszuweisen

 

und an das zuständige Finanzamt zu zahlen. Die VAT ist bis zum 15. des Folgemonats und die Quellensteuer bis zum 07. des Folgemonats fällig.

 

Da Zahlungen an das Finanzamt nur in Thai Baht zulässig sind, ist folgende Berechnung vorzunehmen:

 

Bezüglich der Hauptsumme (in unserem Beispiel 100) ist der von der Bank of Thailand an dem jeweiligen Tag bekanntgegebene Wechselkurs in Anwendung zu bringen:

  • Für die Berechnung der Quellen­steuer die Buying Rate
  • Für die Berechnung der VAT wie­de­rum die Selling Rate

 

Die Berechnung des tatsächlichen Zahlbe­trags des Rechnungsempfängers (in unserem Beispiel hat der Rechnungsempfänger 100 – 3 + 7 = 104 zu zahlen) hängt davon ab, wie er die Zahlung ausführt. Für den in Thailand immer noch sehr häufigen Fall der Scheckzahlung ist die Cash Rate in Anwen­dung zu bringen, für den Fall, dass via Überweisung gezahlt wird, ist die tt Rate, die Electronic Transfer Rate, an­zuwenden. Die tt Rate ist üblicherweise hö­her, allerdings können Überweisungen grundsätzlich am gleichen Tag durchgeführt werden.

 

Fremdwährungsrechnungen sind also auch innerhalb Thailands möglich und gerade bei größeren Projekten mit einem gewissen Importanteil auch sinnvoll.

 

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