Die WFOE und ihre wichtigsten Organe

Die WFOE und ihre wichtigsten Organe (8 Seiten)

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Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die Wholly Foreign-Owned Enterprise („WFOE“) in der Volksrepublik China („VRC“) geben.

 

  1. Überblick

 

Die WFOE ist ein Investment Vehikel für Ausländer, die in der VRC wirtschaftlich tätig werden wollen. Es handelt sich um eine eigenständige Rechtsform mit Haftungsbegrenzung. Im Unterschied zu einem Joint Venture („JV“) müssen die Gesellschafter einer WFOE ausländische natürliche oder juristische Personen sein. Für die Zwecke der WFOE zählen auch Personen aus Hongkong, Macau und Taiwan als Ausländer.

 

Festland-Chinesen können nicht Gesellschafter einer WFOE sein. Sie können allerdings eine Gesellschaft außerhalb Festland-Chinas aufsetzen (beispielsweise in Hongkong, den Cayman Islands oder den British Virgin Islands); diese Gesellschaft kann dann als ausländische juristische Person Anteilseigner einer WFOE werden.

 

  1. Wesentliche Organe der WFOE

 

      a) Gesellschafter und Gesellschafterversammlung

Jede WFOE muss mindestens einen Gesellschafter haben, dessen Daten/Informationen bei der State Administration for Industry and Commerce („SAIC“) registriert werden müssen.

 

Wird eine juristische Person Gesellschafter der WFOE, muss diese den Sitz außerhalb Festland Chinas haben. Gesellschafter, die in Ländern registriert sind, die (noch) keine diplomatischen Beziehungen zur VRC unterhalten, müssen einen Handelsregisterauszug/eine Passkopie in einer Botschaft oder einem Konsulat in einem Drittstaat notariell beglaubigen lassen.

 

Die Gesellschafterversammlung ist das wichtigste Organ der WFOE und muss mindestens einmal im Jahr abgehalten werden. Die Gesellschaftssatzung („Satzung“) kann genauere Regelungen zur Anzahl der Gesellschafterversammlungen und zu den notwendigen Abstimmungsmodalitäten treffen.

 

Die Gesellschafter haben die folgenden Aufgaben:

 

  • Einzahlung des Stammkapitals
  • Wahl des Board of Directors oder Ernennung eines Executive Directors
  • Ernennung des Chairman of the Board. Der Mechanismus zur Ernennung des Chairman wird durch die Satzung festgelegt. Die Wahl des Chairman kann den Directors übertragen werden.
  • Ernennung des Legal Representative
  • Ernennung des Supervisor (ein, zwei oder ein Board of Supervisors)
  • Festlegung der langfristigen Unternehmensstrategie
  • Änderungen der Satzung

 

      b) Board of Directors

Eine WFOE muss mindestens einen Direktor haben, dessen Daten der Direktoren bei der SAIC zu registrieren sind. Wird nur ein Direktor benannt, so wird dieser executive director bzw. managing director genannt (etwa: geschäftsführender  Direktor). Die Nationalität oder der Wohnsitz der Direktoren spielt keine Rolle. Eine juristische Person kann nicht Direktor werden. Sofern mehr als ein Direktor bestellt ist, müssen mindesten drei, jedoch nicht mehr als 13 Direktoren bestellt werden.

 

Das Verfahren zur Wahl von Direktoren und die Dauer ihrer Amtszeit werden in der Satzung bestimmt. Ein Direktor kann maximal auf drei Jahre gewählt werden; eine Wiederwahl ist möglich.

 

Die Direktoren sollen alle Entscheidungen bezüglich der Geschäfte der Gesellschaft treffen, außer solche Geschäfte, die den Gesellschaftern vorbehalten sind. Ihnen kommt die eigentliche Führungsaufgabe innerhalb einer WFOE zu. Damit sind die Direktoren das höchste Exekutivorgan und verantwortlich für sämtliche operative Angelegenheiten und bedeutende Entscheidungen der Unternehmensführung, inbesondere:

 

Die Direktoren sind den Gesellschaftern gegenüber verantwortlich für:

 

  • Berichterstattung über die Geschäfte
  • Durchführung von Gesellschafterbeschlüssen
  • Überprüfung der Geschäfts- und Investitionspläne
  • Entscheidungen bzgl. der Binnenstruktur der WFOE
  • Ernennung und Abberufung des Führungspersonals, sowie die Festlegung der Vergütung des Führungspersonals

 

Der Gesellschafterversammlung und dem Board können per Änderung der Gesellschaftssatzung weitere Aufgaben übertragen werden. Die Satzung muss zudem die Modalitäten der Meinungsbildung und Wahlen bestimmen, es sei denn, diese sind per Spezialgesetz vorgegeben.

 

 c) Chairman of the Board

Der Chairman of the Board wird durch die Gesellschafterversammlung ernannt und steht in der Verantwortung, die Treffen des Boards vorzubereiten, einzuberufen und abzuhalten. Er sitzt den Treffen des Boards vor und hat ein ordnungsgemäßes Protokoll zu gewährleisten. Das Protokoll ist von allen anwesenden Direktoren zu unterzeichnen.

 

Für den Fall, dass der Chairman ausfällt, kann ein Vertreter bestimmt werden. Dieser nimmt dann die Aufgaben des Chairman wahr.

 

Hat die Gesellschaft nur eine kleine Anzahl an Gesellschaftern und ist sie im Allgemeinen , reicht es, wenn ein Executive Director anstatt eines Board of Directors ernannt wird. Der Executive Director kann gleichzeiting General Manager der WFOE sein.

 

      d) Legal Representative

Die Gesellschafter ernennen einen Legal Representative,  der als Hauptverantwortlicher des Unternehmens fungiert und dementsprechend eine Sonderstellung innehat. Er vertritt das Unternehmen in allen wesentlichen Aspekten, z. B. beim Abschluss von Verträgen. Der Legal Representative ist der gesetzlich berechtigte Vertreter des Unternehmens Die Handlungen eines Legal Representative werden der Gesellschaft zugerechnet. Er ist der Ansprechpartner der Behörden und den Behörden gegenüber für die Handlungen der Gesellschaft verantwortlich. Er ist auch zuständig für die Umsetzung der Gesellschafterbeschlüsse und unmittelbar den Gesellschaftern gegenüber verantwortlich. Der Legal Representative muss aus dem leitenden Personal der Gesellschaft rekrutiert werden, weshalb nur der Chairman of the Board oder der Executive Director Legal Representative werden kann. Auch der General Manager kann Legal Representative werden, wenn dies im Gesellschaftsvertrag so vorgesehen ist. Der Legal Representative muss alle wichtigen Dokumente im Namen der Gesellschaft abzeichnen und ist dann ggf. auch persönlich dafür verantwortlich, unabhängig davon, ob er die Dokumente versteht oder lesen kann.

 

      e) Supervisor

Die Gesellschafter haben ein Board of Supervisors mit mindestens drei Mitgliedern zu ernennen (vergleichbar mit einem Aufsichtsrat). Abhängig ovn der jeweiligen Größe des Unternehmens genügen auch zwei bzw. ein Supervisor. Die Supervisor müssen nicht in Festland-China residieren. Gesellschafter hingegen können grundsätzlich zum Supervisor ernannt werden.

 

Der Supervisor ist nicht mit operativen Aufgaben innerhalb der Gesellschaft betraut, sondern überwacht lediglich die Geschäftsführung des Board of Directors und des General Manager im Interesse der Gesellschafter. Deshalb dürfen Directors, Manager und andere Angestellte, die mit finanziellen Angelegenheiten der Gesellschaft betraut sind, nicht gleichzeitig Supervisor sein.

 

Dem Board of Supervisors gehören die Vertreter der Gesellschafter und ein angemessenes Verhältnis von Vertretern des Personals und der Arbeitnehmer des Unternehmens an, wobei das Verhältnis von Personal- und Arbeitnehmervertretern nicht weniger als ein Drittel betragen darf.

 

Supervisor werden für drei Jahre berufen. Eine erneute Berufung ist möglich. Die Satzung kann den Supervisors die Teilnahme an den Treffen des Board of Directors gestatten. Sie sind für folgende Bereiche verantwortlich:

 

  • Begutachtung der finanziellen Angelegenheiten der WFOE
  • Beaufsichtigung der Tätigkeiten der Direktoren und des General Managers; Einbringen von Vorschlägen zur Abberufung von Führungspersonal
  • Unterbreiten von Vorschlägen an die Gesellschafter
  • Einreichen von Klagen gegen Direktoren oder anderes leitendes Personal, soweit dazu rechtlich verpflichtet nach Artikel 151 der „Company Laws of the P.R.C.

 

      f) General Manager

Der General Manager der WFOE wird von den Direktoren ernannt und ist direkt dem Board verantwortlich und handelt gemäß dessen Anweisungen.

 

Der General Manager organisiert das Tagesgeschäft. Als Unterstützung kann ihm ein Deputy Manager zur Seite gestellt werden. Während das Board of Directors die großen Entscheidungen bezüglich des operativen Geschäfts trifft, ist der General Manager für die Durchführung dieser Entscheidungen im Detail, also im Tagesgeschäft, verantwortlich.

 

Jedes Board-Mitglied kann zum General Manager ernannt werden. Der General Manager kann zugleich der Legal Representative sein, wenn dies im Gesellschaftsvertrag so bestimmt ist. Der Gesellschaftsvertrag legt den Verantwortungsbereich des General Mangers fest. Es können u.a. die folgenden Aufgaben übertragen werden:

 

  • Umsetzung von Beschlüssen des Boards oder der Gesellschafter
  • Organisieren und Durchführen des täglichen Geschäftsbetriebes der Gesellschaft
  • Ernennung und Abberufung von Verwaltungsmitarbeitern (mit Zustimmung des Boards)
  • Behandlung sonstiger übertragener Aufgaben

 

  1. Zusammenfassung

 

Die wesentlichen Positionen und Organe einer WFOE sind:

  • Gesellschafterversammlung
  • Board of Directors
  • Chairman of the Board (oder Executive Director)
  • Legal Representative
  • Supervisor
  • General Manager

Das Zusammenspiel dieser Organe kann aus europäischer  Sicht oft nicht auf den ersten Blick nachvollzogen werden. So gibt es in einer WFOE nicht ein einziges Exekutivorgan (z.B. CEO oder Geschäftsführung), das für die operativen Handlungen und die Vertretung der Gesellschaft nach außen zuständig und verantwortlich ist, wie es oft in westlichen Rechtssystemen der Fall ist. Vielmehr werden diese Aufgaben innerhalb der WFOE auf das Board of Directors, den General Manager und den Legal Representative aufgeteilt.

Es gibt aber eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. So kann  eine Person alle drei Positionen innehaben oder auch nur zwei der Rollen einnehmen, beispielsweise Direktor und Legal Representative zugleich sein. Eine nähere Ausgestaltung der einzelnen Positionen erfolgt, soweit gewünscht und gesetzlich zugelassen, in der Satzung der Gesellschaft.

Zu beachten ist allerdings immer, dass die Gesellschaft zu jeder Zeit operativ handlungsfähig bleiben sollte. Es empfiehlt sich daher das Vier-Augen-Prinzip zu wahren, insbesondere im Board of Directors. Es sind mindestens drei Direktoren zu empfehlen, sodass im Fall einer Verhinderung (Krankheit, Urlaub) eines Direktors die beiden verbleibenden Direktoren die Geschäfte der Gesellschaft übernehmen können und nach wie vor notwendige Board Meetings sofort abhalten können.

Vor der Gründung der WFOE ist es notwendig, in der Gesellschaftssatzung festzulegen, welches Organ berechtigt ist, über die Besetzung welcher Position zu befinden.

Ferner muss die Satzung folgende Bestimmungen machen:

  • Name und Sitz der WFOE
  • Geschäftstätigkeit der WFOE
  • Stammkapital der WFOE
  • Namen der Gesellschafter
  • Art, Anzahl und Leistungsfristen bzgl. der Gesellschaftereinlagen
  • Organe der WFOE, ihre Befugnisse, Zusammensetzung und Wahlmechanismen
  • Legal Representative
  • Amtszeit für jede Position
  • Verfahren zur Abberufung aller Positionen
  • Vergütung aller Positionen (falls zutreffend)
  • Pflichten, Aufgaben und Verantwortungsbereiche aller Positionen

Die obigen Regeln können durch lokale Regelungen modifiziert werden, je nachdem wo die WFOE gegründet werden soll. Eine WFOE in Schanghai mag anderen Anforderungen unterliegen, als eine WFOE in Peking. Daher

ist es ratsam, vor einem Setup einen lokalen Rechtsanwalt zu beauftragen, um Fehler zu vermeiden, die sich später nur mühsam korrigieren lassen.

 

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit den vorliegenden Informationen behilflich sein konnten.

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